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Timo Werlich

Timo Werlich

Höhere Handelsschule Klassen 11 und 12

Zielsetzung

Ziele dieses doppelt qualifizierenden Bildungsgangs sind: 

  1. Der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife und
  2. Der Erwerb beruflicher Kenntnisse. 

Die Ausbildung findet in den Jahrgangsstufen 11 und 12 im Vollzeitunterricht statt. Der Bildungsgang bereitet sowohl auf ein einschlägiges Studium im Bereich Wirtschaft und Verwaltung als auch auf das Berufsleben vor. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Bildungsgangs werden die Berufschancen beim Einstieg in das duale Ausbildungssystem deutlich erhöht.

Absolventen der Höheren Handelsschule finden gute Einstiegsmöglichkeiten in eine Ausbildung in Industrie, Handel, Banken, Verwaltung und weiteren Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkanzleien. Nach erfolgreichem Abschluss ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Der Bildungsgang ermöglicht den Einstieg in eine qualifizierte berufliche Zukunft.

Aufnahmevoraussetzungen

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

  • Hauptschulabschluss 10 B
  • Fachoberschulreife der Realschule oder der Gesamtschule
  • Versetzung in die Klasse 11 des Gymnasiums (G9)
  • Versetzung in die Klasse 10 des Gymnasiums (G8) 

Inhalte

Fachrichtungen / Schwerpunkte Wirtschaft und Verwaltung Inhalte Den Unterrichtsschwerpunkt bildet das Fach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen*, welches durch die weiteren berufsbezogenen Fächer Volkswirtschaftslehre und Informationswirtschaft ergänzt wird. Je nach Neigung des Schülers*in kann das Regelfach Informationswirtschaft durch das Wahlpflichtfach Informatik erweitert werden. Der sprachlich interessierte Schüler*in kann, alternativ zum Fach Informatik, das Wahlpflichtfach Spanisch oder Französisch als zweite Fremdsprache wählen. Die beschriebenen Fachrichtungen werden durch die „klassischen“ allgemeinbildenden Fächer Deutsch*, Mathematik*, Englisch*, Politik, Religion und Sport sowie ein naturwissenschaftliches Fach abgerundet. In den mit * gekennzeichneten Fächern findet am Ende des Bildungsgangs eine jeweils 180minütige schriftliche Abschlussprüfung statt (siehe unten). Diese Fächer werden auf anspruchsvollem Niveau unterrichtet und die Leistungen in Deutsch, Mathematik und Englisch sollten bei Eintritt in die Klasse 11 mindestens befriedigend sein.

Prüfungen

Schriftliche Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 12:
Die schriftliche Prüfung findet in folgenden Fächern statt:

  1. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
  2. Mathematik
  3. Englisch   
  4. Deutsch

Die Dauer der Prüfung beträgt in jedem Fach 180 Minuten. 

Mündliche Prüfung:
Eine mündliche Pflichtprüfung (Abweichungsprüfung) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Zur möglichen Verbesserung der aus Vornote und schriftlicher Prüfungsnote gebildeten vorläufigen Abschlussnote, können die Prüflinge grundsätzlich in bis zu zwei Fächern eine freiwillige mündliche Prüfung wählen.

Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 20 Minuten (Vorbereitung: i.d.R. 30 Min.)

Besonderheiten / Zusatzqualifikationen

In der Jahrgangsstufe 11 absolvieren alle Schüler*innen ein 3-wöchiges Betriebspraktikum. Hierdurch werden u. a. folgende Ziele angestrebt:

  • Ergänzung und Vertiefung von Unterrichtsinhalten
  • Vermittlung von Einsichten in betriebliche Zusammenhänge
  • Praktische Anwendung theoretischen Wissens
  • Erleben beruflicher Arbeitsatmosphäre
  • Hilfe bei der Auswahl des richtigen Ausbildungsberufs

Während des Praktikums werden die Schüler durch Lehrer betreut. Dieses Praktikum wird auf die Dauer des im Folgenden beschriebenen Praktikums angerechnet. 

Im Rahmen der oben beschriebenen Abschlussprüfung, wird der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt. Um ein Studium an einer Fachhochschule beginnen zu können, benötigen die Absolventen noch einen „praktischen Teil“. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn zusätzlich:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
  • eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder
  • ein einschlägiges halbjähriges Praktikum nachgewiesen wird. 

Das einschlägige halbjährige Praktikum kann vom Schüler*in im Anschluss an die Höhere Handelsschule absolviert werden. Es ist Aufgabe des Schülers*in, eine geeignete Praktikumsstelle zu finden. Vor Beginn des Praktikums muss sich der Schüler*in bei unserer Schule über die Anrechnungsfähigkeit beraten lassen. Nach ordnungsgemäßer Durchführung stellen wir eine Bescheinigung über den Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife aus.

Ansprechpartner

Albert Nebeling
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Internationale Förderklasse

Zielsetzung

Ziel dieses Bildungsgangs ist das Erlernen der deutschen Sprache sowie die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Darüber hinaus soll mit Hilfe des fachpraktischen Unterrichts, der fester Bestandteil des Unterrichtsangebots ist, die berufliche Orientierung in Berufsfeldern wie beispielwiese Ernährung und Versorgung oder Technik erkundet werden. Man kann einem dem Hauptschulabschluss der Klasse 9 vergleichbaren Abschluss erwerben, der bei entsprechender Leistung für den Besuch eines weiterführenden Bildungsgangs am Berufskolleg berechtigt. Zudem wird durch den Besuch der Internationalen Förderklasse (über ein ganzes Schuljahr) die Berufsschulpflicht erfüllt.

Aufnahmevoraussetzungen

Berufsschulpflichtige Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, die nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse für den Besuch einer Regelklasse verfügen, erstmals eine deutsche Schule besuchen bzw. nur kurz in einer Sek. I Schule waren und keinen Schulabschluss nachweisen können.

Dauer

1 Jahr Vollzeitschule

Fachrichtungen / Schwerpunkte

Ernährung und Versorgung
Technik

 Inhalte

Berufsübergreifend:

Deutsch/Kommunikation

Religionslehre

Politik/Gesellschaftslehre

Sport/Gesundheitsförderung

 Berufsbezogen:

bereichsspezifische Fächer

Fachpraxis und Fachtheorie

Mathematik

Englisch

Wirtschaft- und Betriebslehre

 

Praktikum

Im 2. Halbjahr findet ein Blockpraktikum in einem Betrieb oder einer sozialen Einrichtung statt.

Abschluss

Ein dem Hauptschulabschluss der Klasse 9 vergleichbarer Abschluss

Schulorte

Attendorn
Lennestadt
Olpe

Ansprechpartner

Samer Farhat
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Berufsabschluss Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger/in Berufsfachschule Kinderpflege

Zielsetzung

Die Aufgabe von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern ist es, Kinder im Alter bis zu 6 Jahren  - einzeln oder in Kleingruppen - in ihrem Entwicklungsstand und in ihrer Lebenssituation zu sehen, ihre Bedürfnisse zu erfassen und angemessen zu handeln.       In sozialpädagogischen Einrichtungen unterstützen sie die Erzieherinnen und Erzieher bei der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung der Kinder. Anfallende hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten in diesem Bereich werden selbstständig und eigenverantwortlich durchgeführt. Sie sollen im Einsatzbereich Kindertagespflege in Familien bei der Betreuung, Versorgung und Erziehung der Kinder unterstützen und - soweit erforderlich -  eigenverantwortlich handeln.

 Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger arbeiten in verschiedenen Tätigkeitsfeldern mit unterschiedlichen Personengruppen, in:

 Tageseinrichtungen für Kinder ( altersgemischten Gruppen, offene Ganztagsschulen)

  • Kinderdörfern
  • Heilpädagogischen Heimen / Behinderteneinrichtungen / Kinderkrankenhäusern
  • Familien- und Müttererholungsheimen
  • Familien

Im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit der Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger stehen Kinder bis zu sechs Jahren. In dieser Lebensphase kennzeichnet das Spiel die kindliche Entwicklung, es ist Lebensform und Lebensbewältigung. Kinder anzunehmen, ihre jeweils besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten zu erkennen und dementsprechend pädagogisch zu handeln, bestimmen Inhalt und Methoden der eigenen Arbeit. Dazu sind persönliche Fähigkeiten erforderlich, die im Laufe der Ausbildung entfaltet werden können, wie etwa die Fähigkeit und Bereitschaft zu kritischer Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungsvermögen, Verantwortung und Wertorientierung, Selbststeuerung und Kritikfähigkeit. Kenntnisse und Fähigkeiten aus verschiedenen Unterrichtsfächern werden verknüpft und  schrittweise in praktischen Handlungssituationen umgesetzt.

Aufnahmevoraussetzungen

Mindestens Sekundarabschluss I

Hauptschulabschluss 10 A oder ein gleichwertiger Abschluss

Die Ausbildung im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen, Fachrichtung: Kinderpflege, bildet Fachkräfte  als sozialpädagogische Zweitkräfte aus, deren Aufgabe es ist, in sozialpädagogischen Bereichen unterstützend tätig zu sein.

In den beiden Ausbildungsjahren liegt der Schwerpunkt im Praxisfeld „Tageseinrichtungen für Kinder“. Weiteres Ausbildungsziel  ist die Zertifizierung im Bereich der  Kindertagespflege. Die ausgebildeten Kinderpfleger sind berechtigt bis zu 5 Kinder in der Tagespflege eigenverantwortlich zu betreuen.

Fachrichtungen / Schwerpunkte

Sozial- und Gesundheitswesen 

Inhalte

berufsübergreifend

Deutsch/Kommunikation

Politik/Gesellschaftslehre

Religionslehre

Sport/Gesundheitsförderung

 

berufsbezogen

Sozialpädagogik

Gesundheitsförderung und Pflege

Arbeitsorganisation und Recht

Mathematik

Englisch

 

 

Differenzierungsbereich

Werken und Gestalten

Musik/Rhythmik

 

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger umfasst 16 Wochen Praktikum in Tageseinrichtungen für Kinder. Die Inhalte der Unterrichtsfächer stehen im engen Zusammenhang mit den praktischen Tätigkeiten in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Abschluss

Mittlerer Bildungsabschluss „Fachoberschulreife“ / Q-Vermerk möglich

Berufsabschluss „Staatliche geprüfte Kinderpflegerin  / staatlich geprüfter Kinderpfleger“

Dauer: 2 Jahre

Schulort: Olpe

Förderungsfähig nach BAföG 

Weiterbildungsmöglichkeiten

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger und dem Erreichen des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) ist der Einstieg in weiterführende Fachschulausbildungen in folgenden Bereichen möglich:

  • Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher/ Innenausbildung)
  • Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher
  • Fachschule und Fachseminar für Familienpflege
  • Fachschule für Heilerziehungspflege oder Kinderkrankenpflege
  • Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen (Fachhochschulreife)

 

Ansprechpartner

Manfred Fiebig

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Berufsabschluss Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent/in Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales

Zielsetzung

In diesem zweijährigen Bildungsgang kann die Fachoberschulreife und der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent/in“ erworben werden.

Die Ausbildung zur Sozialassistentin/ zum Sozialassistenten vermittelt die Grundqualifikation der Assistenz zur selbstständigen Lebensführung von Menschen in besonderen Lebenssituationen.

Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler lernen hilfsbedürftige Menschen in dem Bereich

  • der Pflege- und Gesundheitsförderung
  • der sozialen Betreuung und Beschäftigung
  • der hauswirtschaftlichen Versorgung

zu unterstützen.

Nach abgeschlossener Ausbildung können Sozialassistenten in folgenden Einrichtungen tätig sein:

stationäre und teilstationäre Einrichtungen sowie ambulante Einrichtungen

  • der Altenhilfe
  • der Behindertenhilfe
  • sozialer Dienste

 

Des Weiteren ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung auch die Einstiegsqualifikation für weiterführende Fachschulausbildungen in folgenden Bereichen:

  • Generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann
  • Fachschule für Heilerziehungspflege
  • Fachschule für Sozialpädagogik
  • Fachschule Sozial-und Gesundheitswesen
  • Höhere Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen

 

Aufnahmevoraussetzungen

Sekundarschulabschluss I – mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder ein gleichwertiger Abschluss

darüber hinaus sind wichtig die Freude am Umgang mit Menschen und die Bereitschaft zur Betreuung und Pflege von Senioren und Menschen mit Behinderung

Inhalte

In den beiden Ausbildungsjahren findet Unterricht in fachpraktischen und fachtheoretischen Unterrichtsfächern des berufsbezogenen Bereichs sowie berufsübergreifenden Fächern, in fächerverbindenden Projekten und betrieblichen Praktika (insgesamt 16 Wochen, in Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe) statt.

 Lernbereiche

Berufsbezogener Bereich

Erziehung und Soziales

Mathematik

Gesundheitsförderung und Pflege

Englisch

Arbeitsorganisation und Recht

 

        

Berufsübergreifender Bereich

Deutsch/ Kommunikation

Sport/ Gesundheitsförderung

Religionslehre

Politik/ Gesellschaftslehre

 

Differenzierungsbereich

Grundlagen der Datenverarbeitung

Sportgerontologie

Deutsch als Zweitsprache

 

Prüfungen

Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in zwei fächerübergreifenden Arbeiten mit Schwerpunkten im berufsbezogenen Bereich

Besonderheiten / Zusatzqualifikation

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Schülerinnen und Schüler das Zertifikat „Betreuungskraft nach §43b, 53c, SGB XI“.

Unsere Schülerinnen und Schüler werden bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und Weiterbildungsmöglichkeiten sowohl durch ein Bewerbertraining als auch durch eine enge Verbindung zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt.

Abschluss

  • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“
  • Mittlerer Schulabschluss „Fachoberschulreife“ (Q-Vermerk möglich)

 

Ansprechpartnerin

Juliane Borgmann
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