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Timo Werlich

Timo Werlich

Gewerblich-technische Berufsausbildung

Zielsetzung

Die Berufsschule ist die Pflichtschule für fast alle Abgänger aus den allgemeinbildenden Schulen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (bei später eingegangenem Ausbildungsverhältnis bis zum 21. Lebensjahr).

Neben den berufsbezogenen Kenntnissen vermittelt die Berufsschule berufsübergreifendes Wissen und Einsichten in aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Sie wird in Teilzeit- oder Blockunterricht geführt. Im dualen Ausbildungssystem übernimmt sie in Zusammenarbeit mit den Betrieben den theoretischen Teil der Berufsausbildung.

Aufnahmevoraussetzungen

Ausbildungsvertrag

Fachrichtungen / Schwerpunkte

Die Dauer der Ausbildung ist abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Es werden 2-, 3- und

3 ½ -jährige Ausbildungen in den gewerblich-technischen Fachrichtungen unterschieden:

  • Bautechnik
  • Elektrotechnik
  • Farbtechnik/Raumgestaltung
  • Holztechnik
  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Metalltechnik

Inhalte

Der berufsbezogene Lernbereich fördert durch seine handlungs- und projektorientierte Ausrichtung die ganzheitliche Bearbeitung der technischen Aufgabenstellung.

Neben dem jeweiligen beruflichen Schwerpunkt und den berufsspezifischen Fächern (z. B. Englisch und Wirtschafts-/Betriebslehre) werden im berufsübergreifenden Lernbereich die Fächer Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Religionslehre und Sport/Gesundheitsförderung unterrichtet.

Im Differenzierungsbereich besteht, je nach Ausbildungsberuf, die Möglichkeit ein KMK-Zertifikat Fremdsprache zu erwerben. Ebenso werden individuelle Lernförderprogramme in bestimmten Lerngruppen angeboten.

Abschluss

  • Berufsschulabschluss (entspricht Sekundarabschluss I / Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Fachoberschulreife / Q-Vermerk möglich

Prüfungen

Externe Berufsabschlussprüfung der jeweiligen Kammer:

  • IHK (Industrie- und Handelskammer)
  • HWK (Handwerkskammer)

Besonderheiten / Zusatzqualifikationen

KMK-Sprachenzertifikat (abhängig vom Ausbildungsberuf)

Ansprechpartner

Jürgen Stuff
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Michael Peuker
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Kaufmännisch-verwaltende Berufsausbildung

Zielsetzung

Die Berufsschule ist die Pflichtschule für alle Schülerinnen und Schüler in einem Ausbildungsverhält­nis bei einem Ausbildungsbeginn bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Neben den berufsbezogenen Kenntnissen vermittelt die Berufsschule berufsübergreifendes Wissen und Einsichten in aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.

Sie wird in Teilzeit- oder Blockunterricht geführt. Im dualen Ausbildungssystem übernimmt sie in Zu­sammenarbeit mit den Betrieben den theoretischen Teil der Berufsausbildung.

Aufnahmevoraussetzungen

Ausbildungsvertrag

Fachrichtungen / Schwerpunkte

Die Dauer der Ausbildung ist abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Es werden 2- und

3-jährige Ausbildungen in den kaufmännisch-verwaltenden Fachrichtungen unterschieden. Am Be­rufskolleg des Kreises Olpe werden derzeit folgende Berufe unterrichtet: 

  • Bankkaufleute
  • Kaufleute für Bürokommunikation
  • Einzelhandelskaufleute/Verkäufer
  • Fachkräfte für Lagerlogistik/Fachlageristen/Fachpraktiker im Lager
  • Kaufleute im Groß- und Außenhandel
  • Industriekaufleute
  • Medizinische Fachangestellte
  • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
  • Zahnmedizinische Fachangestellte

Inhalte

Der berufsbezogene Lernbereich fördert durch seine handlungs- und projektorientierte Ausrichtung die ganzheitliche Bearbeitung der kaufmännisch-verwaltenden Aufgabenstellungen.

Neben dem jeweiligen beruflichen Schwerpunkt und den berufsspezifischen Fächern werden im be­rufsübergreifenden Lernbereich die Fächer Deutsch/Kommunikation, Politik/Gesellschaftslehre, Reli­gionslehre und Sport/Gesundheitsförderung unterrichtet.

Im Differenzierungsbereich besteht, je nach Ausbildungsberuf, die Möglichkeit ein KMK-Zertifikat Fremdsprache zu erwerben.

Abschluss

  • Berufsschulabschluss (entspricht Sekundarabschluss I / Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • Fachoberschulreife / Q-Vermerk möglich

Prüfungen

Externe Berufsabschlussprüfung der jeweiligen Kammer:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Rechtsanwalts- und Notarkammer
  • Zahnärztekammer

Besonderheiten / Zusatzqualifikationen

KMK-Sprachenzertifikat (abhängig vom Ausbildungsberuf)

Ansprechpartner

Christian Bock
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Förderverein

VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen gehen auch an Schulen nicht vorbei. Heute werden zunehmend neue Anforderungen an Bildungseinrichtungen gestellt.

Um zeitnah und angemessen auf technisch wie bildungsmäßig sinnvolle Überlegungen, Weiterentwicklungen und Projekte reagieren zu können, ist das private Engagement unseres Fördervereins von wesentlicher Bedeutung.


Aufgaben und Ziele sind u.a.:

  • die Pflege enger Beziehungen zwischen dem Berufskolleg des Kreises Olpe und den Ausbildungsbetrieben sowie den Eltern,
  • die Förderung praxisnaher beruflicher Bildung, z. B. durch Betriebsbesichtigungen, Vorträge von Praktikern, Projekte für Schüler,
  • die Förderung des kulturellen Lebens und der kulturellen Atmosphäre der Schule,
  • die Förderung schulischer Veranstaltungen,
  • die Prämierung besonderer Schülerleistungen,
  • die Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Schüler und Lehrer und
  • die Förderung von Schulversuchen mit neuen Unterrichtsformen, Unterrichtsmethoden sowie die Förderung bei Lehr- und Lernmitteln.

AMTIERENDER VORSTAND

VORSITZENDER:
Holger Grafe, Hensel GmbH & Co. KG, Lennestadt

STELLV. VORSITZENDE:
N. N.

SCHRIFTFÜHRERIN:
Jana Gummersbach, Berufskolleg Olpe

SCHATZMEISTERIN:
Maximilian Stracke, Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden

BEISITZER:
Tonis Löhr, Autohaus Löhr, Olpe

Klaudia Tichy, IG Metall Olpe

                                                                                                                                                                                                                     


Beitrittserklärung

Hiermit erkläre/n ich/wir meinen/unseren Beitritt zum Verein der 

Freunde und Förderer - Berufskolleg des Kreises Olpe

unter  Anerkennung der geltenden Satzung. Gleichzeitig verpflichte/n ich/wir mich/uns widerruflich zur Zahlung des Jahresbeitrages entsprechend der Satzung auf das Girokonto des Fördervereins.

Die Beitragsordnung sieht derzeit folgende Mitgliedsbeiträge vor:

  • Unternehmen Selbsteinschätzung, mind. 60 EUR
  • Privatpersonen, Eltern, Lehrer 20 EUR
  • Schüler 5 EUR


Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung
Sofern Sie Ihre Daten elektronisch übermitteln möchten, so können Sie gerne das nachfolgende Formular nutzen. Mitgliedsbeiträge werden einmal jährlich per Lastschrift eingezogen. Die Formulare zur Abwicklung mittels SEPA, eine Beitrittsbestätigung sowie alle notwendigen Vereinbarungen werden Ihnen von Seiten der Schatzmeisterin zugesandt.


FÖRDERVEREIN - SPENDEN

Sollten Sie den Vereinszweck zur Förderung des Berufskollegs unterstützen wollen, so können Sie dies mit einer Spende tun. Spendengelder werden ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke im Rahmen der Vereinstätigkeit verwendet. Der Spender erhält auf Wunsch dafür eine schriftliche Bestätigung seiner Spende, die aufgrund der gemeinnützigen Tätigkeit abzugsfähig ist.

Sollten Sie eine Spende erwägen, freuen wir uns über die Zuwendung: 

Zahlungsempfänger:
Verein der Freunde und Förderer Berufskolleg Olpe e.V.
Kurfürst-Heinrich-Str. 34 – 36
57462 Olpe 

Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE16ZZZ00000147121

Konten:

Sparkasse Olpe
BIC: WELADED1OP
IBAN: DE43462500490000023754

Volksbank Olpe
BIC: GENODEM1WDD
IBAN: DE47462618220226556300

Falls Sie eine Spendenquittung benötigen, geben Sie bitte im Verwendungszweck der Überweisung Ihren Namen und die Adresse an. Ohne diese Angaben kann keine Spendenquittung zugestellt werden!


Unsere Anschrift:

Förderverein Berufskolleg des Kreises Olpe
Kurfürst-Heinrich-Straße 34
57462 Olpe/Biggesee
Tel.:
Fax:
E-Mail:
0 27 61 / 94 20 17 00
0 27 61 / 94 20 17 09
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Wir freuen uns über Ihre Anregungen

Studierendenpraktika

Praktikum am Berufskolleg des Kreises Olpe

 

Die frühzeitige Verknüpfung von Theorie und Praxis, gegebenenfalls schon vor und verpflichtend während und nach der Hochschulausbildung liegt im Interesse aller Beteiligten.

Durch das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG mit Änderung vom 01. September 2020) wurde die Lehrerausbildung wesentlich praxisorientierter gestaltet. Das Studium für alle Lehrämter umfasst im Bachelor-Studium ein Eignungs- und Orientierungspraktikum von mindestens 25 Praktikumstagen und ein mindestens vierwöchiges – in der Regel außerschulisches – Berufsfeldpraktikum sowie im Masterstudium ein Praxissemester. Nach dem Studium werden nur diejenigen zum Vorbereitungsdienst zugelassen, die vorher die oben genannten Praktika abgeleistet haben.

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum

Das Eignungs- und Orientierungspraktikum ist das erste Praxiselement in den lehramtsbezogenen Studiengängen und ist im Rahmen des Bachelorstudiums zu absolvieren. Es hat einen Umfang von 25 Praktikumstagen, die möglichst innerhalb von fünf Wochen (innerhalb eines Schulhalbjahres) abgeleistet  werden sollen (§ 12 LABG). Das bildungswissenschaftlich oder fachdidaktisch begleitete Eignungs- und Orientierungspraktikum dient der kritisch-analytischen Auseinandersetzung mit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den Lehrerberuf und der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium.

Das Berufsfeldpraktikum

Das Berufsfeldpraktikum kann in der Regel nur noch als außerschulisches Praktikum durchgeführt werden. Als Zielsetzung ist angedeutet, dass "konkrete berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnet oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder  gewährt" (§ 12 Abs. 2 LABG) werden sollen. Im Sinne der Idee der Polyvalenz des Bachelorstudiums eröffnet dieses Praxiselement die Möglichkeit, Einblick in potenzielle Arbeitsfelder auch außerhalb der Schule zu gewinnen.

Das Praxissemester

Ziel des Praxissemesters ist es, im Rahmen des universitären Masterstudiums Theorie und Praxis professionsorientiert miteinander zu verbinden und die Studierenden auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdienstes wissenschafts- und berufsfeldbezogen vorzubereiten. Die  Durchführung des Praxissemesters liegt in der Verantwortung der Universität (§ 12 Abs. 3 LABG). Es wird in Kooperation mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und den Schulen durchgeführt.

Nach § 8 Lehramtszugangsverordnung (LZV) verfügen die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters über die Fähigkeit,

  • grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren,
  • Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren,
  • den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen,
  • theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und
  • ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln.

Wir hoffen nicht nur, dass Sie im Rahmen Ihres Praktikums die Möglichkeit haben Unterricht unter Alltagsbedingungen zu erleben, zu gestalten und zu reflektieren sondern vor allem auch, dass Sie die Zeit am Berufskolleg des Kreises Olpe darin bestärkt, Ihren Berufswunsch weiter zu verfolgen. Dafür stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ansprechpartner

Heiko Lindner
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