Studierendenpraktika
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Praktikum am Berufskolleg des Kreises Olpe
Die frühzeitige Verknüpfung von Theorie und Praxis, gegebenenfalls schon vor und verpflichtend während und nach der Hochschulausbildung liegt im Interesse aller Beteiligten.
Durch das neue Lehrerausbildungsgesetz (LABG mit Änderung vom 01. September 2020) wurde die Lehrerausbildung wesentlich praxisorientierter gestaltet. Das Studium für alle Lehrämter umfasst im Bachelor-Studium ein Eignungs- und Orientierungspraktikum von mindestens 25 Praktikumstagen und ein mindestens vierwöchiges – in der Regel außerschulisches – Berufsfeldpraktikum sowie im Masterstudium ein Praxissemester. Nach dem Studium werden nur diejenigen zum Vorbereitungsdienst zugelassen, die vorher die oben genannten Praktika abgeleistet haben.
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum ist das erste Praxiselement in den lehramtsbezogenen Studiengängen und ist im Rahmen des Bachelorstudiums zu absolvieren. Es hat einen Umfang von 25 Praktikumstagen, die möglichst innerhalb von fünf Wochen (innerhalb eines Schulhalbjahres) abgeleistet werden sollen (§ 12 LABG). Das bildungswissenschaftlich oder fachdidaktisch begleitete Eignungs- und Orientierungspraktikum dient der kritisch-analytischen Auseinandersetzung mit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den Lehrerberuf und der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium.
Das Berufsfeldpraktikum
Das Berufsfeldpraktikum kann in der Regel nur noch als außerschulisches Praktikum durchgeführt werden. Als Zielsetzung ist angedeutet, dass "konkrete berufliche Perspektiven außerhalb des Schuldienstes eröffnet oder Einblicke in die für den Lehrerberuf relevanten außerschulischen Tätigkeitsfelder gewährt" (§ 12 Abs. 2 LABG) werden sollen. Im Sinne der Idee der Polyvalenz des Bachelorstudiums eröffnet dieses Praxiselement die Möglichkeit, Einblick in potenzielle Arbeitsfelder auch außerhalb der Schule zu gewinnen.
Das Praxissemester
Ziel des Praxissemesters ist es, im Rahmen des universitären Masterstudiums Theorie und Praxis professionsorientiert miteinander zu verbinden und die Studierenden auf die Praxisanforderungen der Schule und des Vorbereitungsdienstes wissenschafts- und berufsfeldbezogen vorzubereiten. Die Durchführung des Praxissemesters liegt in der Verantwortung der Universität (§ 12 Abs. 3 LABG). Es wird in Kooperation mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und den Schulen durchgeführt.
Nach § 8 Lehramtszugangsverordnung (LZV) verfügen die Absolventinnen und Absolventen des Praxissemesters über die Fähigkeit,
- grundlegende Elemente schulischen Lehrens und Lernens auf der Basis von Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften zu planen, durchzuführen und zu reflektieren,
- Konzepte und Verfahren von Leistungsbeurteilung, pädagogischer Diagnostik und individueller Förderung anzuwenden und zu reflektieren,
- den Erziehungsauftrag der Schule wahrzunehmen und sich an der Umsetzung zu beteiligen,
- theoriegeleitete Erkundungen im Handlungsfeld Schule zu planen, durchzuführen und auszuwerten sowie aus Erfahrungen in der Praxis Fragestellungen an Theorien zu entwickeln und
- ein eigenes professionelles Selbstkonzept zu entwickeln.
Wir hoffen nicht nur, dass Sie im Rahmen Ihres Praktikums die Möglichkeit haben Unterricht unter Alltagsbedingungen zu erleben, zu gestalten und zu reflektieren sondern vor allem auch, dass Sie die Zeit am Berufskolleg des Kreises Olpe darin bestärkt, Ihren Berufswunsch weiter zu verfolgen. Dafür stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ansprechpartner
Heiko Lindner
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