Fachschule Sozialpädagogik (PiA)
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Zielsetzung
Die Fachschule des Sozialwesens mit der Fachrichtung Sozialpädagogik bildet Erzieherinnen und Erzieher als sozialpädagogische Fachkräfte aus, deren Aufgabe es ist, in sozialpädagogischen Bereichen selbständig tätig zu sein. Die dreijährige Ausbildung findet parallel in der Fachschule des Sozialwesens und den kooperierenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe statt. Die Studierenden erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung vom Träger ihrer Einrichtung nach „TVAöD – besonderer Teil Pflege“.
Die dreijährige Ausbildung, die Theorie und Praxis verzahnt, indem sie parallel in der Fachschule und den Einrichtungen der Kinder - und Jugendhilfe stattfindet, ist ein Prozess, der oft auf ersten bewussten Erfahrungen im absichtsvollen Umgang mit Kindern und Jugendlichen z.B. in Kinder- / Jugendgruppen aufbaut und sich während und nach der Ausbildung im Bemühen um eine ständige eigene Weiterbildung fortsetzt.
Die Inhalte der Lernbereiche stehen im engen Zusammenhang mit den praktischen Tätigkeiten in den sozialpädagogischen Einrichtungen.
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) und
Nachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses §30a BZRG, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein darf.
Spezifische Aufnahmevoraussetzungen:
- Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge (einschlägiger Ausbildungsberuf) von zweijähriger Dauer: Kinderpflerger/in oder Sozialhelfer/in
- Abschluss der Fachoberschule Klasse 12 Sozial- und Gesundheitswesen
- Abschluss der Höheren Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen
- Fachhochschulreife schulischer Teil, mit zusätzlichem einjährigen gelenkten Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
- Hochschulzugangsberechtigung (AHR) oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung: einschlägiges Praktikum im Umfang von sechs Wochen (in Vollzeit) oder 480 Stunden (in Teilzeit), zusammenhängend in einer Tageseinrichtung für Kinder.
- Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, soweit sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.
Dauer
Durch die praxisintegrierte Ausbildung wird eine möglichst praxisnahe Ausbildung gewährleistet. Die Inhalte der schulischen Ausbildung verteilen sich hierbei auf drei Jahre. Der Unterricht findet an zwei bis drei aufeinander folgenden Tagen pro Woche statt. In der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in der Praktikumseinrichtung.
Spezifische Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge (einschlägiger Ausbildungsberuf) von zweijähriger Dauer: Kinderpflerger/in oder Sozialhelfer/in
- Abschluss der Fachoberschule Klasse 12 Sozial- und Gesundheitswesen
- Abschluss der Höheren Berufsfachschule Sozial- und Gesundheitswesen
- Fachhochschulreife schulischer Teil, mit zusätzlichem einjährigen gelenkten Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
- Hochschulzugangsberechtigung (AHR) oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung: einschlägiges Praktikum im Umfang von sechs Wochen (in Vollzeit) oder 480 Stunden (in Teilzeit), zusammenhängend in einer Tageseinrichtung für Kinder.
- Zivildienst, FSJ und BfD werden anerkannt, soweit sie im sozialpädagogischen Arbeitsfeld angesiedelt sind.
Lernbereich
berufsübergreifend
Deutsch/Kommunikation |
Politik/Gesellschaftslehre |
Englisch |
Naturwissenschaften |
berufsbezogen
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln |
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten |
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern |
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten |
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen |
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren |
Katholische Religionslehre/Religionspädagogik |
Vertiefungsbereich |
Projektarbeit |
Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene |
Berufspraktikum ist integriert |
Abschluss
Berufsabschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher
Dauer: 3 Jahre
Schulort: Olpe
Informationsveranstaltung für die FSPiA24
Bitte untenstehende PDF unter "Anhänge herunterladen" beachten.
Ansprechpartner
Manfred Fiebig
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